Die wiederverwendbare Bettenschutzeinlage wird von den meisten Pflegekassen aus Gründen der Nachhaltigkeit erstattet. Die Kassen übernehmen in der Regel 90 Prozent der Kosten. Es wird ein Eigenanteil von 10 Prozent in Rechnung gestellt, sofern keine Zuzahlungsbefreiung nach §40 Abs. 3 Satz 5 SGB XI vorliegt – jedoch maximal 5,32 Euro pro Jahr. Der Stückpreis einer wiederverwendbaren Bettenschutzeinlage beträgt 26,16 Euro.